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Einzelposting: Allgemeine Fragen/Zurückgestellte /Abgelehnte/Geklaute Doujinshis


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Von:   Innocentia 11.10.2010 09:05
Betreff: Zurückgestellte /Abgelehnte/Geklaute Dou... [Antworten]
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Ich bin zwar kein Doujinshi-Schalter, aber aus den Regeln geht doch klar hervor, dass mindestens 2-3 Seiten GEZEICHNET da sein sollen, um eine Freischaltung möglich zu machen. Da kannst du 10 Seiten vom Prolog hochladen, die nur Text beinhalten, so wird es nicht freigeschaltet.

Edit: Vom Admin geploppt XD
Wie's in den Wald reinschreit, kommt's auch zurück.

"Menschen, gebet acht, wenn der Schatten der Dunkelheit in eure Träume wandelt. Entweder lernt ihr von diesen Träumen oder ihr entkommt dem ewigen Schlaf nicht mehr..." - Nantes~
Zuletzt geändert: 11.10.2010 09:06:26

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