Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden geht an dem Tag eine Verfassungsbeschwerde raus. Gleiches gilt für den Müll, den die Innenministerkonferenz rausgehauen hat. Klarer Aufruf zu Straftaten.
Grundgesetz schrieb: Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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