Zum Inhalt der Seite

Einzelposting: Hanami 2014 - Con meets Festival


Links hierher: http://www.animexx.de/forum/thread_5424124/-1/13989871546571/
http://desu.de/wPUFj8x




Von:    Milkymalk 02.05.2014 01:32
Betreff: Hanami 2014 - Con meets Festival [Antworten]
Avatar
 
Stimmt, was du schreibst. Allerdings:

Anlage 1.6 deutsches Waffengesetz zur Definition von Anscheinwaffen:
"Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind [..] Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

"Insbesondere" bedeutet, daß dies nur hinreichende Beispiele sind, keine notwendigen. Wenn eine Waffe zwar schwarz/grau ist, aber dennoch eindeutig aus Plastik besteht bzw. die Trommel OFFENSICHTLICH mit dem Rest vergossen ist, d.h. alles aus einem Stück besteht, ist das auch "erkennbar" ein Spielzeug. Es wird nicht verlangt, daß die Waffe "auf den ersten Blick erkennbar" oder "auf Entfernung erkennbar" ein Spielzeug sein muß. Der Sinn ist, daß der Ordnungshüter nicht erst eine Waffe auseinanderschrauben muß, um zu erkennen, ob sie zu tragen verboten ist.

Aber das geht hier gerade über das eigentliche Thema hinaus, ich wollte es nur der Vollständigkeit halber angemerkt haben. Das soll bitte niemanden ermuntern oder anstiften, darüber mit dem Conpersonal zu diskutieren, um seine Waffe doch durchzubekommen!!!
The ancient samurai write war poetry to meditate upon their problems.
Monks sit under a freezing waterfall to focus their thoughts.
I play Dance Dance Revolution.

Zurück zum Thread