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Einzelposting: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inzest]


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Von:    Ryourin 10.11.2005 21:56
Betreff: Soll §173 StGB abgeschafft werden? [Inze... [Antworten]
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> Aber sicher basieren viele Gesetze auf Moralvorstellungen. Warum sollte sonst z.B. Doppelehe eine Straftat sein (§ 173). Es gibt sogar Paragraphen, in denen Ausdrücklich auf die Moral verwiesen wird, so z.B. § 228, Körperverletzung mit Einwilligung: "Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt."

Ich sagte nicht, daß Gesetze nicht auf Moralvorstellungen basieren können. Ich sagte lediglich nur, daß ich finde, daß es schwachsinnig ist Gesetze auf Moralvorstellungen aufzubauen.

> und ich finde es fast schon unverschämt, Homosexualität überhaupt mit Inzest zu vergleichen.

Mit welcher Begründung? Nur weil behinderte Kinder gezeugt werden können? Mehr Problematik seh ich da nicht, tut mir Leid. o_O;
Ich könnte mir niemals vorstellen, irgendwas mit meinem Bruder zu haben - die Vorstellung ist eklig, für mich - aber wie's mit andere aussieht ist nicht meine Sache. Und solange sie niemanden schädigen, sprich keine Kinder zeugen, seh ich absolut keinen Sinn in einem Verbot.


> Studierst du Jura? Nein? Dann erzähl mir nichts von Gesetzen! Natürlich ist es nicht GRUNDLOS verboten, aber die Gründe dafür stehen nicht im Gesetz selbst, sondern in der von mir in meinem ersten Post genannten Literatur.

Wo sagte ich, daß die Begründung im Gesetz steht?
Ich sagte nur, daß man nichts grundlos verbieten kann.
Meine Worte solltest Du nicht verdrehen...

Die Dummheit und die Ignoranz hatten eine Tochter: Die Oberflächlichkeit. Und je älter sie wurde, desto mehr Menschen hatten unter ihr zu leiden; umso mehr Menschen falsch mit der Oberflächlichkeit umgingen, desto mehr Menschen tat sie weh.

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